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Großflächig gestaltete Fassade mit geometrischem Folienmotiv

Markenfläche für Gewerbeobjekte

Fassaden­folierung.

Gebäudeflächen werden zu sichtbaren Markenflächen – passend zu Untergrund, Format, Entfernung und Montagesituation.
01Hallenflächen

Große Botschaften auf geeigneten Fassadenbereichen.

02Eingänge

Markenwirkung direkt am Zugang zum Unternehmen.

03Kampagnen

Zeitlich begrenzte Motive für Aktionen und Eröffnungen.

04Teilflächen

Gezielte Akzente statt einer vollflächigen Gestaltung.

Leistung im Detail

Große Fläche.
Große Wirkung.

Fassadenfolierung beginnt mit dem Untergrund. Oberfläche, Fugen, Witterung und Betrachtungsabstand entscheiden über Material, Teilung und Montage. Daraus entwickeln wir eine technisch realistische Gestaltung, die aus der vorgesehenen Entfernung funktioniert.

So wird aus Fassade Markenfläche

Untergrund prüfen.
Fläche inszenieren.

  1. 01Fassade vor Ort prüfen

    Material, Zustand, Fugen, Zugänglichkeit und Wetterseite werden aufgenommen.

  2. 02Sichtachsen planen

    Motivgröße und Lesbarkeit richten sich nach Entfernung und Anfahrt.

  3. 03Material und Teilung

    Folienaufbau, Druck, Bahnen und Kanten werden technisch festgelegt.

  4. 04Daten und Produktion

    Der freigegebene Entwurf wird maßgenau für die Fläche produziert.

  5. 05Montage organisieren

    Zugang, Hebetechnik, Wetterfenster und Montageablauf werden koordiniert.

Häufige Fragen

Gut vorbereitet starten.

Welche Fassaden lassen sich folieren?

Das hängt von Material, Oberflächenstruktur, Beschichtung und Zustand ab. Eine Haftungs- und Untergrundprüfung ist vor der Planung entscheidend.

Wie lange hält eine Fassadenfolie?

Die Haltbarkeit hängt von Materialsystem, Untergrund, Ausrichtung, Witterung und Montage ab. Wir wählen den Aufbau passend zur vorgesehenen Nutzungsdauer.

Sind auch temporäre Fassadenmotive möglich?

Ja, wenn Untergrund und Rückbauziel dafür geeignet sind. Zeitraum und gewünschte Entfernbarkeit werden vorab festgelegt.

Brauche ich eine Genehmigung?

Je nach Größe, Standort und Kommune kann eine Genehmigung erforderlich sein. Die baurechtliche Klärung erfolgt projektbezogen durch den Auftraggeber oder gemeinsam mit den zuständigen Stellen.